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11 Thesen zur zivil- und strafrechtlichen Haftung von Organen und Arbeitnehmern wegen fehlerbehafteter Aufgabenerledigung im Bereich der Internen Revision
Die Thematik Haftung aus unternehmerischer Betätigung in Verbindung mit Fehlern bei der Organisation eines Unternehmens ist spätestens durch die Vorgänge bei der Firma Siemens auch im Bereich der Internen Revision angekommen. Obwohl es kaum veröffentlichte Rechtsprechung der Obergerichte in der Bundesrepublik Deutschland zur Haftung von Organen und Arbeitnehmern wegen fehlerhafter Aufgabenerledigung im Bereich der Internen Revision gibt, handelt es sich um ein praxisrelevantes Thema, zumal z. B. von Seiten der Wirtschaftsprüfer die Anforderungen an die Interne Revision steigen. Auch der Kapitalmarkt sowie die Öffentlichkeit verbinden mit dem Unternehmensbereich Interne Revision wachsende Anforderungen im Sinne eines Bestandteils einer angemessenen Unternehmensführung und Überwachung.
Mit den nachfolgenden 11 Thesen soll deswegen versucht werden, in der im vorliegenden Rahmen gebotenen Kürze die wichtigsten juristischen Gedankengänge, die zur Begründung von Haftungslagen im Bereich der Internen Revision heranzuziehen sind, schlagwortartig zu erfassen, und zwar unter Einbeziehung der besonderen Problematik der Redepflicht des Revisors gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer oder Behörden. Behandelt wird dabei nur der Gesichtspunkt der Innenhaftung, also die Verantwortlichkeit von Organen und/oder Arbeitnehmern des Unternehmens gegenüber dem Unternehmen selbst.
Selbstverständlich kann die vorliegende Problematik mit einer thesenartigen Erfassung der juristischen Grundlagen nur angerissen werden. Mitarbeiter der Internen Revision, die sich für die Thematik interessieren, werden deswegen nach Durchsicht der nachfolgenden Thesen vertiefter in die Problematik einsteigen müssen. In diesem Sinne dienen die Thesen als gedankliche Anstöße zu einer weiteren Beschäftigung mit dem Thema, das mit einiger Sicherheit in der Zukunft eine gewichtige Rolle in der zivil- und strafrechtlichen Judikatur im Bereich des Haftungsrechts spielen wird.
Seiten 266 - 267
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZIRdigital.de/ZIR.06.2008.266
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