Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Auswirkungen der Business Judgment Rule auf die Organisation der Entscheidungsprozesse und auf die Interne Revision Teil 1
Unternehmerisches Handeln erfordert das Eingehen von Risiken. Chancen und Risiken sind hierzu sachgerecht abzuschätzen und anschließend das Chance/Risiko-Verhältnis zu bewerten. Eine wesentliche Aufgabe des Vorstandes einer Aktiengesellschaft im Rahmen seiner Leitungsfunktion gemäß § 76 Abs. 1 AktG i.V. mit § 91 Abs. 2 AktG stellt daher das Risikomanagement dar. Ein maßgeblicher Teilprozess des Risikomanagements ist der Entscheidungsprozess als Risikoauslöser. Ist im Rückblick die Entscheidung schadensverursachend, dann stellt sich die Frage nach der möglichen Haftung des Vorstandes. Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurde durch § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG die Rechtsfigur der Business Judgment Rule (BJR) für Vorstände und Aufsichtsräte ausdrücklich verankert. Die BJR sichert einen unternehmerischen Entscheidungsspielraum ohne Haftungsrisiko. Gleichzeitig werden rechtliche Anforderungen an den Entscheidungsprozess im Falle unternehmerischer Entscheidungen gestellt. Damit rückt die Organisation der eigenen Entscheidungsprozesse in den Fokus des Vorstandes. Haftungs- bzw. Enthaftungsnormen wirken u. E. jedenfalls dann verhaltenssteuernd, wenn ein nicht sorgfältiges Handeln sanktioniert werden soll.
Seiten 190 - 196
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZIRdigital.de/ZIR.05.2007.190
Dieses Dokument kaufen
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004
Jahrgang 2011 ▼
Jahrgang 2010 ▼
Jahrgang 2009 ▼
Jahrgang 2008 ▼
Jahrgang 2007 ▼
- Ausgabe 06/2007
- Ausgabe 05/2007
- Ausgabe 04/2007
- Ausgabe 03/2007
- Ausgabe 02/2007
- Ausgabe 01/2007






