Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2012 » Der Schutz von Hinweisgebern – „Whistleblowing“, Compliance und Korruptionsbekämpfung

Der Schutz von Hinweisgebern – „Whistleblowing“, Compliance und Korruptionsbekämpfung

Der EGMR verurteilt Deutschland wegen Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit

Mit seiner Entscheidung in der Rechtssache Heinisch gegen Deutschland hat der EGMR den arbeitsrechtlichen Schutz von sog. „Whistleblowern“ oder Hinweisgebern weiter gestärkt. Die Entscheidung hat nicht nur in der arbeitsrechtlichen Literatur Beachtung gefunden und bereits für erhebliche Diskussionen gesorgt. Neben starker Kritik hat das Urteil des EGMR aber auch sehr viel Lob und Zustimmung erfahren. Gleichzeitig hat es neue politische Forderungen nach einem wirksamen rechtlichen Schutz von Whistleblowern gegeben, der in Deutschland im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen nur wenig ausgeprägt ist. In dem nachfolgenden Beitrag sollen der Sinn und Zweck eines wirksamen Schutzes vor Benachteiligungen von Whistleblowern und die damit verbundenen Schwierigkeiten vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des EGMR dargestellt werden.

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZIRdigital.de/ZIR.01.2012.003

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