Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2006 » Korruptionscontrolling durch wirksame Identifizierungspolitik – Neue Ansatzpunkte für die Revision –

Korruptionscontrolling durch wirksame Identifizierungspolitik – Neue Ansatzpunkte für die Revision –

Korruptionsdelikte der Agenten und Klienten (Kunden, Lieferanten) können in öffentlichen und privaten Unternehmen zu materiellen Schäden oder einem Imageschaden führen. Mit Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 sind im engeren Sinne „börsennotierte Unternehmen“ nach § 91 Abs. 2 AktG zur Einführung eines Risikomanagementsystems verpflichtet. Nach dieser Vorschrift hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Zur Vermeidung möglicher Schäden und zur Risikovorsorge führt die Revision als Stabsstelle der Unternehmensleitung planmäßige Prüfungen, Sonderprüfungen oder Organisationsuntersuchungen durch. Das Ziel der Prüfungen besteht u. a. in der Aufdeckung von Korruptionsdelikten oder anderen Begleitstraftaten (z. B. Untreue, Betrug), der Feststellung ob gesetzliche oder betriebliche Regelungen von den geprüften Organisationseinheiten eingehalten worden sind, sowie in der Prüfung wirtschaftlichen Handelns. Des Weiteren hat die Revision gegenüber dem Vorstand, sowie gegenüber den geprüften Organisationseinheiten, eine Beratungsfunktion. Hierbei ist sie nicht weisungsbefugt.

In dem folgenden Beitrag soll nach der Darstellung des Problems der mangelnden Loyalität im Unternehmen untersucht werden, welche Möglichkeiten dem Revisor zur Erkennung der Identifikationsdefizite der Agenten (Mitarbeiter) zur Verfügung stehen und welche Strategien der Revisor zur Steigerung der Identifikation der Agenten entwickeln kann. Ein Schwerpunkt bildet hierbei der Prüfungsprozess zwischen dem Revisor und den geprüften Agenten. Des Weiteren wird die Identifikationspolitik des strategischen Personalmanagements kurz betrachtet. Abschließend wird auch kurz das Problem dargestellt, dass der Revisor sich mit seiner Prüftätigkeit nicht mehr ausreichend identifizieren kann.

Seiten 244 - 249

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZIRdigital.de/ZIR.06.2006.244

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