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Prüfung der Betriebsgastronomie

Unter „Betriebsgastronomie“ verstehen wir einen Nebenbetrieb des Unternehmens, der in der Regel als soziale Einrichtung organisiert ist. Die Aufgabe der Betriebsgastronomie besteht aus dem Angebot warmer und kalter Speisen sowie von Getränken an Mitarbeiter, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer und auch an Unternehmensfremde. Die Ausgabe warmen Essens aus einer Küche wird heute üblicherweise als „Betriebsrestaurant“ bezeichnet; aber „Kantine“ und „Gemeinschaftsverpflegung“ sind trotz des negativen Beigeschmacks dieser Begriffe ebenso gebräuchlich. Hinzu kommt der Verkauf von kalten oder auf einfache Weise warm gemachten Speisen und Getränken für Zwischenmahlzeiten oder als Ersatz für ein komplettes warmes Essen.

Nachfolgend wird von „Betriebsrestaurant“ gesprochen, wenn von der Ausgabe zubereiteten Essens die Rede ist. Soll der Verkauf von Lebensmitteln und abgepackten Getränken eingeschlossen sein, benutzen wir den Begriff „Betriebsgastronomie“. Im Detail handelt es sich um folgende Funktionen:

– Zubereitung und Ausgabe warmen Essens für Mitarbeiter des eigenen und anderer Unternehmen, Betriebsrentner und andere berechtigte Teilnehmergruppen
– Betrieb eines Gästecasinos
– Verkauf von Kaltverpflegung
– Bewirtung bei Veranstaltungen
– Bewirtschaftung von Tagungsräumen

Die Betriebsgastronomie ist in aller Regel im Unternehmen ein Fremdkörper, der mit den Prozessen zur Leistungserstellung entsprechend des Haupt-Betriebszwecks nur wenig zu tun hat. Dieser Exot in den Betriebsabläufen stellt sich aber bei näherer Betrachtung als lohnendes Revisionsobjekt dar, denn die Betriebsgastronomie ist eine eigenen Gesetzen gehorchende, weitgehend in sich abgeschlossene Einheit mit allen auch sonst üblichen Funktionen.

Allerdings muss im Rahmen einer Prüfung der Betriebsgastronomie auch die Frage untersucht werden, ob und in welcher Form ihre Fortführung gerechtfertigt ist. Dazu sind verhältnismäßig umfangreiche Untersuchungen über Erlöse, Kostenverhalten, Akzeptanz und Alternativen erforderlich, die im Lauf der Prüfung sowieso empfohlen werden. Die Existenznotwendigkeit dieser Sozialeinrichtung wird daher am Schluss des Aufsatzes erörtert.

Der Autor erarbeitete in Abstimmung mit dem Arbeitkreis „Personalmanagement und interne Dienstleistungen“ für dieses Gebiet das nachfolgende Prüfungskonzept.

Seiten 248 - 255

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZIRdigital.de/ZIR.06.2004.248

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