Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2005 » Zusammenarbeit von Interner Revision und Prüfungsausschuss

Zusammenarbeit von Interner Revision und Prüfungsausschuss

Durch die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex sind seit dem Jahr 2002 verstärkt auch in deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften Prüfungsausschüsse eingerichtet worden. Prüfungsausschüsse haben ihre Ursprünge in der US-amerikanischen Unternehmenspraxis, in der Unternehmensführung und -kontrolle in einem einheitlichen Leitungsgremium (board of directors) zusammengefasst sind. Der Bedarf nach einer unabhängigen Kontrollinstanz wird dort durch ein mit ausschließlich nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besetztes Audit Committee gedeckt. Durch den Sarbanes-Oxley Act of 20021 wurde die Einrichtung eines Audit Committees, seine Besetzung und seine Kompetenzen für an einer US-amerikanischen Börse notierten Gesellschaft gesetzlich geregelt.

Der vorliegende Beitrag will darüber hinaus darstellen, wie die Interne Revision den Prüfungsausschuss bei seiner Überwachung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems, bei der Aufdeckung doloser Handlungen sowie bei seiner Informationsversorgung unterstützen kann.

Seiten 182 - 187

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZIRdigital.de/ZIR.05.2005.182

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