Zusätzlich zur unmittelbaren Berichterstattung über die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen berichtet die Interne Revision periodisch zusammengefasst an Leitungs- und ggf. Überwachungsorgane bzw. deren Ausschüsse. Im deutschen Corporate Governance-System war bislang keine direkte Berichtslinie an das Aufsichtsorgan vorgesehen. Seit 1. Januar 2014 besteht für die Interne Revision in Kreditinstituten die gesetzliche Verpflichtung, jeweils mindestens vierteljährlich an die Geschäftsleitung und an das Aufsichtsorgan zu berichten. Die Autoren befassen sich mit der konkreten Ausgestaltung dieser Berichterstattung, gehen auf das mögliche Spannungsfeld, das sich aus den beiden Berichtslinien ergeben kann ein und geben Hinweise, wie möglichen Problemen zu begegnen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2014.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-30 |
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