Auslöser der MaK waren u. a. die zahlreichen Krisenfälle von Kreditinstituten, die vor allem auf die mangelhafte Organisation und Handhabung des Kreditgeschäfts zurückgeführt werden konnten. Der Umgang mit erhöhten Kreditrisiken ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Mindestanforderungen. Dabei differenzieren die MaK zwischen der Intensivbetreuung und der Problemkreditbearbeitung, die sowohl die Sanierung als auch die Abwicklung von Krediten umfasst.
Ausgehend von der Forderung nach einem Verfahren zur Früherkennung von Engagements mit erhöhten Risiken über die Aussagen zum Prozess der Intensivbetreuung und Behandlung von Problemkrediten bis zum Informationswesen werden in den MaK Mindestanforderungen an die Bearbeitung von Problemkrediten formuliert. Der nachfolgende Beitrag behandelt die Themen Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung im Kreditgeschäft und leitet Prüfungsansätze für die Revisionspraxis ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2004.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-04-01 |
Seiten 74 - 83
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