DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2010.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-02 |
Mit den zum 7. 6. 2010 veröffentlichten Mindestanforderungen an Compliance liegen regulatorische Vorgaben vor, die durch die Konkretisierung der Anforderungen an die Compliance-Funktion bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen der Internen Revision Optimierungsspielraum hinsichtlich ihrer Aufgaben bieten. Dies resultiert insbesondere aus Interpretationsspielräumen hinsichtlich der Auslegung und Abgrenzung von Kontroll- und Überwachungstätigkeiten. Der vorliegende Artikel zeigt wesentliche Ansatzpunkte für die Ausprägung des Rollenverständnisses zwischen Interner Revision und Compliance-Funktion und leitet damit auch Chancen für die Stärkung des unternehmensinternen Kontrollsystems ab.
Im Zuge der Auflösung der so genannten Vorprüfstellen und flankiert durch entsprechende Empfehlungen und Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (BRH), hat eine Vielzahl von Bundesbehörden seit den späten 1990er Jahren Interne Revisionen eingerichtet und sukzessive ausgebaut. So auch das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Mehrzahl der Behörden und Einrichtungen seines Geschäftsbereichs. Eingeschlossen in die Aufgabe Innenrevision ist in der Regel die Korruptionsprävention. Der Beitrag skizziert Aufbau, Aufgabenwahrnehmung und Selbstverständnis einer modernen Innenrevision in obersten Bundesbehörden am Beispiel des BMI. Er soll die Entwicklung besonders zu fokussierender Prüfthemen darstellen und aufzeigen, wie Korruptionsprävention durch konkrete Maßnahmen praktizierbar ist.
Immer mehr Institutionen des öffentlichen Sektors beauftragen ihre Innenrevisionen mit der Prävention von Korruption. Viele Kommunen haben begonnen, ihren Rechnungsprüfungsämtern die Aufgabe der Korruptionsbekämpfung zu zuweisen. Aufgrund der weiterhin zunehmend bekannt werdenden Korruptionsfälle und angesichts eines vielfach höher vermuteten Dunkelfelds werden als weitere Maßnahme Leiter dieser Fachbereiche zu Antikorruptionsbeauftragten bestellt oder ganze Abteilungen beauftragt, zusätzlich als Antikorruptionsstelle zu fungieren. Dieser Artikel skizziert die bisherigen Aufgaben und gibt einen Überblick über die neu an Interne Revisionen und Rechnungsprüfungsämter herangetragenen Aufgaben. Weiterhin werden beispielhaft Vorschriften von Bund, Ländern und Gemeinden herangezogen.
Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt zu einer zunehmenden Verzahnung der Informationsnetze. Unternehmen werden immer öfter Opfer von Wirtschaftsspionage, die neben Kundendaten beispielsweise auch Strategie- oder kalkulationsrelevante Angaben umfassen kann. Die Computerkriminalität kann unterschiedlichste Ausprägungen annehmen, die exemplarisch angesprochen werden. Wichtig ist daher eine möglichst weitgehende Prophylaxe sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiter als auch die Einführung von Sicherheitsvorgaben.
Es ist allgemein anerkannt, dass die Interne Revision eine risikoorientierte Prüfungsplanung zur Grundlage ihres Handelns machen soll. Für die Interne Revision gelten die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision, soweit sie Mitglied des IIA bzw. des entsprechenden nationalen Verbandes (Deutsches Institut für Interne Revision e.V. [DIIR]) ist. Das Modell der risikoorientierten Prüfungsplanung der Bundesagentur für Arbeit wird am Beispiel einer Vergabestelle dargestellt.
+++ Vortrag Richard Chambers, President and CEO des IIA +++ Certificate of Honor für Certified Internal Auditors +++
+++ DIIR-Jahrestagung 2010 +++ DIIR-Forum Kreditinstitute 2010 +++
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